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UNFALL

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gelten auch Kinderlähmung, Wundstarrkrampf, Tollwut und die durch Zeckenbiss übertragene Frühsommer-Meningoencephalitis. Weiters gelten Verrenkungen von Gliedern sowie Zerrungen und Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern und Kapseln sowie Meniskusverletzungen als Unfall.
Die meisten Unfälle ereignen sich leider in der Freizeit, deshalb ist es ratsam eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Die private Unfallversicherung

7. April 2017 – Eine private Unfallversicherung schließt eine wichtige Lücke der gesetzlichen Unfallversicherung, indem sie auch den Freizeitbereich abdeckt – weltweit und rund um die Uhr.

Rund 80 Prozent aller Unfälle passieren in der Freizeit. Davon sind jährlich rund 800.000 Menschen in Österreich betroffen (Quelle: KFV, Injury Database IDB 2016). Fast 9.000 hiervon enden in Invalidität. Über die gesetzliche Sozialversicherung sind nur die Folgen eines Arbeitsunfalls gedeckt, obwohl die schwerwiegendsten Unfälle zumeist in der Freizeit und beim Sport passieren.
Natürlich übernimmt die Sozialversicherung in diesen Fällen die nötige Erstversorgung, gegen die wirtschaftlichen Folgen ist man aber nur mit einer privaten Unfallversicherung abgesichert.
Wenn auch die Kosten für medizinische Behandlung und Rehabilitation durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt sind, ist es damit in vielen Fällen nicht getan. Versehrtenrente, Umbaukosten oder anderes werden seitens der gesetzlichen Versorgung nur übernommen, wenn es sich um einen mit der Arbeit, Schule oder Universität verbundenen Unfall handelt.
Hausfrauen und -männer sind überhaupt nicht unfallversichert. In der Freizeit haben auch Berufstätige, Schüler und Studierende keinen Versicherungsschutz bei Unfällen.

Die private Unfallversicherung gibt jedoch Versicherungsschutz
· bei der Arbeit und bei Geschäftsreisen
· im Straßenverkehr
· im Haushalt
· in der Freizeit, bei Sport und Hobby
· im Urlaub.

Die private Unfallversicherung schließt also eine wichtige Lücke der gesetzlichen Unfallversicherung, indem sie auch den Freizeitbereich abdeckt – weltweit und rund um die Uhr.

KRANKENVERSICHERUNG

Die private Krankenversicherung deckt Leistungen ab, die über die Grundversorgung der gesetzlichen Sozialversicherung hinausgehen: Als Privatpatient kann man Spital und Arzt frei wählen und erhält kompletten Kostenersatz einer stationären Heilbehandlung in der Sonderklasse, auch im Privatspital (Direktverrechnung). Ambulante Behandlungen und Operationen in Privatarztpraxen, Alternativmedizinen, Heilbehelfe und Medikamente können ebenfalls abgedeckt werden. Darüber hinaus bietet die private Krankenversicherung weitere Bausteine, wie etwa Kostenersatz bei Zahnbehandlungen, Fitness und Vorsorge, Kuraufenthalten, einen weltweiten Auslandsreiseschutz oder Krankenhaustagegeld.
LEBENSVERSICHERUNG
ist der gebräuchliche Ausdruck für eine Vielzahl an finanziellen Vorsorgen, wie etwa Absicherung der Hinterbliebenen durch eine Risikoversicherung (Ablebensschutz) oder Altersvorsorge mittels einer Rentenversicherung. Die Er-und Ablebensversicherung umfasst neben dem Ablebensschutz auch einen Kapitalaufbau (bei Ablauf Kapitalwahlrecht oder monatliche lebenslange Rentenzahlung).
Der Versicherer erbringt im Leistungsfall (z.B. Ableben der versicherten Person oder bei Erleben des Vertragsablaufes) die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich Gewinnbeteiligung aus den erwirtschafteten Erträgen.
Da am Markt eine Vielzahl an Lebensversicherungsformen und Zusatzbausteinen (Unfall-, Berufsunfähigkeitsvorsorge) angeboten wird, ist eine individuelle bedarfsgerechte Beratung sehr wichtig. Somit fungiert die Lebensversicherung wie ein Lebensbegleiter, da man ja nie weiß was passiert.

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BERUFSUNFÄHIGKEIT

liegt vor, wenn die versicherte Person zumindest 6 Monate ununterbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr in der Lage ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung oder über einen selbstständigen Vertrag absichern. Bei zumindest 50 Prozent Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte eine monatliche Rente in der vollen vereinbarten Höhe.

BEST ADVICE (“Bester Ratschlag”)

Das nach den Umständen des Einzelfalles bestmögliche Angebot. Versicherungsmakler sind nach dem Maklergesetz verpflichtet, dem Kunden das jeweils beste Angebot zu legen, wobei nicht nur die Prämienhöhe, sondern auch weitere Kriterien wie z.B. Qualität des Produktes, Fachkompetenz der Versicherungsgesellschaft, Schadensabwicklung, die Höhe von Selbstbehalten und Ähnliches von wesentlicher Bedeutung sind.

EIGENHEIMVERSICHERUNG

bietet Versicherungsschutz für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus, d.h. für das gesamte Gebäude mit Grund- und Kellermauern sowie allen fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen gegen die Gefahren Feuer, Elementarschäden, Leitungswasser sowie Grundstücks- und Gebäudehaftpflicht. Nebengebäude, wie Garage, oder Gartenhaus sind meist bis zu Höchstgrenzen prämienfrei mitversichert.

HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

ist eine Versicherung zur Regulierung von Schäden, die Dritten zugefügt werden.
Schadenersatzforderungen Dritter können –vor allem bei Personenschäden – in enorme Summen wachsen. Einige Beispiele: Sie verursachen als Fußgeher oder Radfahrer einen Unfall, Ihr Hund beißt einen Spaziergänger, auf dem nicht gestreuten Gehsteig vor Ihrem Haus stürzt ein Passant und bricht sich das Bein…..
Eine Haftpflichtversicherung ist daher für die finanzielle Absicherung unumgänglich. Sie übernimmt Schadensersatzforderungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines Personen- oder Sachschadens (und daraus abgeleiteten Vermögensschäden), der dem versicherten Risiko (Privat-, Betriebsbereich, Tierhaltung, Haus- und Grundbesitz usw.) entspringt.
Darüber hinaus übernimmt der Versicherer auch eine Rechtsschutzfunktion, indem er Ansprüche Dritter dem Grunde und der Höhe nach prüft und gegebenenfalls auch abwehrt.
Die Abwicklung des Versicherungsfalles nimmt grundsätzlich der Versicherer vor. Leistungsfrei ist der Versicherer, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

HAUSHALTSVERSICHERUNG

Ist eine Bündelversicherung, die Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Elementarereignisse (Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch, Felssturz), Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Haftpflicht schützt. In der Regel sind auch Vandalismusschäden nach Einbruchdiebstahl und Glasbruch mitversichert.
Um Probleme bei der Schadensabwicklung zu vermeiden, muss die Versicherungssumme ausreichend sein (eine Hilfestellung bieten viele Versicherer durch die Berechnung einer
—> Höchsthaftungssumme nach der Wohnnutzfläche oder veranlassen Sie ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen) und die Grenzwerte für Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck, Münzsammlungen etc. müssen beachtet werden.

GROBE FAHRLÄSSIGKEIT

Handeln ohne die gebotene Sorgfalt, mit der ein Schaden hätte vermieden werden können.
(Beispiele: brennende Kerzen unbeaufsichtigt lassen, sodass ein Brand entsteht, Sicherungen nicht angewendet, sodass ein Einbruchschaden folgt)
Wird durch Fahrlässigkeit ein Schaden verursacht, ist der Versicherer meist leistungsfrei. In der Haftpflichtversicherung erhält der geschädigte Dritte allerdings auch bei fahrlässig verursachten Schäden seinen Schadenersatz. Bei grober Fahrlässigkeit holt sich der Versicherer das Geld wieder beim Verursacher zurück (Regress).

REISEVERSICHERUNG

Für Urlaubs- oder Geschäftsreisen bietet eine Reiseversicherung umfassenden Schutz für eine Vielzahl von medizinischen und touristischen Risiken, wie etwa bei Unfall, Krankheit, Bergung, Rückholung, Beschädigung oder Verlust des Reisegepäcks bis hin zu Fahrt- oder Flugversäumnis oder verspäteter Ankunft sowie Kostenersatz bei Reisestorno bzw. -abbruch.
Um im Schadensfall tatsächlich die erwartete Leistung zu erhalten, sollten Sie vor Abschluss die Reiseversicherungsbedingungen genau durchlesen – beachten Sie vor allem die Ausschlüsse und die Obliegenheiten!

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

sorgt für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers und übernimmt die dabei entstehenden Kosten (Gerichts-, Anwaltskosten, Gebühren für Sachverständige, Zeugen und Dolmetscher sowie die Kosten der Gegenseiten, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Zahlung verpflichtet ist). Diese Funktionen gelten jeweils nur für die versicherten Risiken (keine All-Gefahren-Deckung!).

ZUKUNFTSVORSORGE

(Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108 EstG)
Als Anreiz für die private Pensionsvorsorge hat der Staat 2003 die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge geschaffen. Sie kann von allen in Österreich unbeschränkt einkommenssteuerpflichtigen Personen genützt werden und wird am Markt in Form der fondsgebundenen, der indexgebundenen Versicherung oder auch im Rahmen des Deckungsstockes angeboten. Die jährliche Höchstbeitragsgrenze ist ein bestimmter Prozentsatz der Höchstbemessungsgrundlage der Sozialversicherung Die Veranlagungsdauer beträgt mindestens 10 Jahre. Die Zusatzpension kann frühestens ab dem 40.Lebensjahr bezogen werden.
Bei vorzeitigem Ende der Erwerbstätigkeit, frühestens ab dem 50.Lebensjahr, kann bis zum Zeitpunkt der gesetzlichen Altersrente eine Überbrückungspension beantragt werden.
Wählt man an Stelle der lebenslangen Pension die Behebung des Kapitals, so bleibt die Hälfte der staatlichen Prämie erhalten und es fällt Kapitalertragsteuer an.
Grundlagen
Der im ersten Modell 2003 verpflichtende Aktienanteil von mindestens 40% wurde mit 1.1.2010 auf 30% gesenkt und gleichzeitig das „Lebenszyklusmodell“ eingeführt, bei dem der Aktienanteil mit steigendem Lebensalter weiter sinkt, um das Risiko von Kursschwankungen vor Pensionsantritt (weiter) zu reduzieren: ab dem 45.Lebensjahr auf 25%, ab dem 55.Lebensjahr auf 15%.
Mit 1.8.2013 wurden die Grundlagen der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge grundlegend reformiert: Bis zum 50. Lebensjahr gilt eine Aktienquote zwischen 15 und 60%, danach eine Bandbreite zwischen 5 und 50%. Auch die bisherige Einschränkung der Aktienmärkte auf Börsen des Europäischen Wirtschaftsraums wurde aufgehoben: nun können bis zu 40% der Aktien auf beliebigen Märkten erworben werden. Durch die erweiterten Informationspflichten hinsichtlich Kosten, Rechnungsgrundlagen, Veranlagungsstrategie samt deren Chancen und Risiken sowie der garantierten Rentenzahlung wird ein hohes Niveau an Transparenz gewährleistet.

Die Vorteile der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge:
– Prämienförderung bis zu einer jährlichen Höchstsumme (zwischen 4,25% und 6,75%)
(diese ist vom Zinsniveau am Kapitalmarkt abhängig und wird analog zur Bausparprämie berechnet)
– Lebenslange einkommenssteuerfreie Rente
– Kapital- und Prämiengarantie bei Verrentung
– Völlige Steuerfreiheit: es fallen keine Versicherungs-, Kapitalertrags-, Einkommens- oder Erbschaftssteuern an.
– Viele Versicherer bieten Zusatzbausteine an.
GEHALTSUMWANDLUNG
ist ein attraktives Modell für eine steuerfreie Pensionsvorsorge, bei der der Arbeitnehmer auf € 300,– Gehalt pro Jahr zugunsten einer Zukunftsvorsorge verzichtet. Die Beiträge sind von Lohnnebenkosten befreit und werden als Betriebsausgabe vom Arbeitgeber in eine Lebensversicherung einbezahlt. Aus der Versicherungsleistung erhält der Arbeitnehmer eine steuerfreie lebenslange Pension.

STERBEGELDVERSICHERUNG

ist eine Art der Lebensversicherung, die bei Ableben für die Bestattungskosten aufkommt. Bei Ableben der versicherten Person wird die Versicherungssumme an eine bezugsberechtigte Person oder direkt an ein vereinbartes Bestattungsunternehmen überwiesen.