Gewerbe


BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Darunter versteht man freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur Alters-, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge des Arbeitnehmers im Rahmen einer Versicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.
Für den Unternehmer liegen die Vorteile in der Ersparnis von Lohnnebenkosten sowie einer Reihe von bilanztechnischen Vorteilen. Durch betriebliche Vorsorgen werden die Motivation und die Bindung von Mitarbeitern an das Unternehmen gefördert. Instrumente für betriebliche Altersvorsorge sind Pensionskassen, Abfertigungsrückdeckungsversicherungen, Pensionszusagen oder die freiwillige Zukunftssicherung.

BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNG

deckt den Unterbrechungsschaden, den der Versicherungsnehmer bei gänzlicher oder teilweiser Unterbrechung des versicherten Betriebes durch einen Sachschaden (und/oder Krankheit oder Unfall der verantwortlich leitenden Person) erleidet. Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Deckungsbeitrag (ist die Differenz zwischen den Betriebserträgen und den variablen Kosten), den der Versicherungsnehmer ohne Unterbrechung des versicherten Betriebes im Unterbrechungszeitraum (max. ein Jahr) erwirtschaftet hätte.

VERMÖGENSSCHADENVERSICHERUNG

deckt Haftpflichtansprüche aus reinen Vermögensschäden (die keine Folgeschäden aus Personen- oder Sachschäden sind). Beispiel hierfür sind die Berufshaftpflicht für Versicherungsmakler, Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte, Notare, Zivilingenieure, Sachverständige, Mediatoren usw. aber auch die D&O Versicherung, die Manager oder leitende Angestellte von Unternehmen gegen Ersatzansprüche von innen und/oder außen wegen Pflichtverletzungen absichert.

BETRIEBS-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

ist eine Versicherung zur Regulierung von Schäden, die Dritten zugefügt werden.
Schadenersatzforderungen Dritter können –vor allem bei Personenschäden – in enorme Summen wachsen. Einige Beispiele: Sie verursachen als Fußgeher oder Radfahrer einen Unfall, Ihr Hund beißt einen Spaziergänger, auf dem nicht gestreuten Gehsteig vor Ihrem Haus stürzt ein Passant und bricht sich das Bein…..
Eine Haftpflichtversicherung ist daher für die finanzielle Absicherung unumgänglich. Sie übernimmt Schadensersatzforderungen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines Personen- oder Sachschadens (und daraus abgeleiteten Vermögensschäden), der dem versicherten Risiko (Privat-, Betriebsbereich, Tierhaltung, Haus- und Grundbesitz usw.) entspringt.
Darüber hinaus übernimmt der Versicherer auch eine Rechtsschutzfunktion, indem er Ansprüche Dritter dem Grunde und der Höhe nach prüft und gegebenenfalls auch abwehrt.
Die Abwicklung des Versicherungsfalles nimmt grundsätzlich der Versicherer vor. Leistungsfrei ist der Versicherer, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

INDUSTRIEVERSICHERUNG

umfasst die Versicherung verschiedener industrieller Risiken wie z.B. Feuer-, Haftpflicht-, Transport-, Betriebsunterbrechungsversicherung.